Wahlleistungen für Privatpatienten / Selbstzahler / private Zusatzversicherung

Es besteht die Möglichkeit Sonderleistungen, sogenannte „Wahlleistungen“ in Anspruch zu nehmen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen, je nach persönlicher Versicherungsvereinbarung, in der Regel diese Wahlleistungen. Ob in Ihrem individuellen Fall die Versicherung den Wahlleistungszuschlag übernimmt, klären Sie bitte vor Aufnahme direkt mit Ihrer Versicherung.

Ärztliche Wahlleistungen

Wenn Sie sich für die Ärztliche Wahlleistung entscheiden, führt der Chefarzt Prof. Dr. med. Michael Noll-Hussong das ambulante Vorgespräch mit Ihnen. Nach dem Vorgespräch erhalten Sie für Ihre Krankenversicherung einen Kostenübernahmeantrag ausgehändigt, den wir für Sie gerne an Ihre Krankenversicherung versenden. Eine Aufnahme kann erst nach Erhalt der Zusage über eine Kostenübernahme der Krankenversicherung stattfinden. Mit dieser Wahlleistung haben Sie Anspruch auf eine Chefarztbehandlung. Die Therapie wird von unserm Cherfarzt, Herrn Prof. Dr. med. Michael Noll-Hussong geleitet. Sie erhalten zusätzlich wöchentliche Einzeltherapiegespräche bei unserem Chefarzt. Die Liquidation der Wahlleistung „Chefarzt“ erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 089 / 202 444 80 oder per E-Mail unter: mail@tagesklinik-westend.de

Privatpatient / Selbstzahler / Private Zusatzversicherung

Wir bitten Sie, vor Aufnahme Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen, da vereinzelt für psychosomatische / psychotherapeutische Behandlungen Sonderbestimmungen gelten.

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